Bei mir steht "ohne Markenbindung" in Brief und Schein (okay, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, wie es jetzt wohl heißt...). Damit kann ich wohl leben, oder?
Zitat von moerten im Beitrag #47Bei mir steht "ohne Markenbindung" in Brief und Schein (okay, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, wie es jetzt wohl heißt...). Damit kann ich wohl leben, oder?
Ja, reicht. Nur Größen, Index, Paarung und Traglast einhalten.
Da ich es mal genau wissen wollte, habe ich schriftlich beim TÜV Nord nachgefragt, ich habe genau das Modell etc angegeben:
Frage: Mein Motorrad hat noch eine ABE Zulassung. Seit letztem Jahr müssen ja alle neuen Reifen, die nicht im Fahrzeugschein stehen, eingetragen werden?! Ich möchte mir demnächst aktuelle Reifen kaufen (Bridgestone T32). Sie haben die gleiche Größe und Querschnitt wie im Fahrzeugschein steht. Benötige ich für die Eintragung eine Freigabe oder ein TÜV-Gutachten? Da die Reifen erst in den nächsten Wochen auf den Markt kommen, gibt es noch keine Unterlagen.
Antwort: Solange sich die Reifengröße nicht ändert und sich nur das Profil bzw. der Hersteller ändern, ist eine entsprechende Reifenfreigabe vom Reifenhersteller ausreichend. Eine Eintragung ist nicht erforderlich.
In der Zeitung Motorrad und über Mopedreifen.de hatte ich es genau so gelesen/gesehen wie ich angenommen habe! Nun verstehe ich gar nix mehr...
Mein Fazit: Ich werde mir die gewünschten Reifen (160/70) aufziehen und die Freigabe mitführen. Das Schreiben vom TÜV werde ich schön aufbewahren, falls es mal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Grüße Boniek
########################### # Triumph, der Name ist Programm! # ###########################