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#76 RE: Reifenbindung - nur noch eingetragene Reifen erlaubt?
Antworten
Immer das Kratt vorführen, schließlich müssen die ja beim TÜV prüfen, ob die Freigängigkeit gegeben ist. Ist ja, wenn ich´s richtig verstehe, eine erweiterte Abnahme lt. §19.2 ( https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html ) ohne daß ein Gutachten vorgelegt werden kann. Also eine individuelle Entscheidung des Prüfers, darf auch längst nicht jeder Prüfer durchführen, dazu bedarf es einer ausgiebigen Fortbildung.
es grüßt Norbert, der Bär-Tiger
#77 RE: Reifenbindung - nur noch eingetragene Reifen erlaubt?
Antworten
--------------- Keine Zeit fürs Arschloch !
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