Aber so ein unkritisches Bauteil wie ne AHK fürn PKW muß nicht abgenommen und auch nicht eingetragen werden!!! Es muß auch kein Nachweis erbracht werden ob die von einer Fachwerkstatt oder qualifiziertem Fachpersonal eingebaut wurde. Hauptsache E-Nr., ist ja auch völlig unproblematisch wenn da so u.U. ein paar Tonnen drann zerren.
Hab' das vor 2 Jahren selbst erlebt: An meinen neuen PKW eine abnehmbare AHK montiert dannach meinem Wohnwagen beim Tüv zur HU vorgeführt. Als der Prüfer und ich in der Grube unter dem Gespann standen mal gefragt ob er mal einen Blick auf die AHK werfen wolle. Er: Ne wiso die hat doch ne E.Nr.
Aber bei so einem hochkompliziertem Bauteil wie nem einteiligem Rohrlenker scheißen die sich in die Hose.
Hab' mal ein WoMo gebaut mit Dach abschneiden, Hochdach einbauen etc.etc, mit Vollabnahme, neuem Brief, Auflastung u. WoMo Zulassung, Mann, Mann ich könnt ein Buch schreiben.
Ich liebe unsere Vorschriften, sie sind so logisch u. nachvollziebar.
Nee, Schlake is nich. Hatte da auch schon unzählige Diskussionen mit "DEM" Mopped-Fachmann u.a. wegen Alu-Tank Eintragung. War dann sofort der Meinung, dass der Tank nicht eingetragen werden kann, weil amtliches Prüfprotokoll vorhanden sein muss und keine einfache Druckprüfung. Weil Mopped is ja von 2002, also EG Zulassung. Da haben sich die Prüfvorschriften geändert. Müsste einen Tag voll mit Wasser auf den Kopf liegen, ohne dass irgenwas ausläuft usw. Wenn nach STVZO zugelassen, dann wäre das kein Problem mit der einfachen Druckprüfung. Als ich sagte, dass das Mopped nach STVZO zugelassen ist und nicht EG, sagte er, stimmt nicht bei dem Zulassungsdatum und wollte nichtmals die Papiere sehen. Ein Dorf weiter wurde mir bestätigt, dass das Mopped nach STVZO zugelassen ist, aber die Druckprüfung nicht anerkannt wird, weil der Tankbauer, der die Druckprüfung machte, nicht nach ISO Blablabla zertifiziert ist. Mir wurde es zu bunt und ich habe den Tankbauer angerufen und ihn mit dem Prüfer telefonieren lassen. Ende vom Lied, zum örtlichen Verein im Dorf des Tankbauers gefahren nach Voranmeldung, alles kein Problem. Das war jetzt eine der Kurzgeschichten zur Prüforg auf Schlake. Wie würden andere jetzt sagen - ich krich schon wieder Adern wie Rostbratwürste oder so ähnlich.....
Im Dorf des Tankbauers wars ja auch kein Problem. War halt nur ein paaaaaar Dörfer weiter, was ich vermeiden wollte. Aber jetzt ist der ja im Alu-Tankhimmel.....
Also, grundsätzlich müsste jeder Lenker mit ABE eingetragen werden laut Gesetz! Hab einen sehr guten Stammtischbruder beim TÜV (Inginör). Es geht auch anders und man spart auch noch Geld. Änderungsabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs.3 StVZO Diesen Zettel muß man nur immer dabei haben und alles ist gut, so einfach gehts auch!
Zitat von antonio im Beitrag #27ich drehe mal meinen bonanzalenker nach unten. dann habe ich den tiefsten m lenker wo gibt ! und eingetragen ist er auch schon