ZitatAllgemeine Betriebserlaubnis (ABE) Eine ABE ist eine Genehmigung die meist besonders einfach zu montierenden Teilen beiliegt. Man geht davon aus, daß der Käufer selbst nicht viel falsch machen kann beim Anbringen dieser Teile (meißt z.B. Felgen, etc). Daher ist nach Durchführen der Modifikation am Fahrzeug mit diesem Teil keine weitere Maßnahme nötig. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis bleibt erhalten und das Fahrzeug kann weiter genutzt werden. Allerdings ist darauf zu achten, daß alle Anweisungen und Auflagen aus der ABE eingehalten werde. Die ABE Papiere müssen wärend jeder Fahrt ständig mitgeführt werden. Auf Wunsch können oft die Informationen von der ABE auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, sodaß die ABE niccht mehr separat mitgeführt werden muss.
ZitatTÜV Teilegutachten Ein TÜV Teilegutachten ist die häufigste Form der Genehmigung bei Tuning-Teilen. Das Teilegutachten enthält genaue Anweisungen und Auflagen. Um zu vermeiden, daß Tuning Teile falsch angebracht oder Modifikationen falsch durchgeführt werden, muß das Fahrzeug nach dem Umbau einem TÜV Prüfer vorgeführt werden. Hier wird nicht nur die Übereinstimmung des Gutachtens mit dem zugehörigen Teil und auch dem Entsprechenden Fahrzeugt-Typ / Modell überprüft, sondern auch die Qualität des Umbaus. Die Fahrzeug Betriebserlaubnis erlischt direkt nach dem Umbau vorübergehend, bis der Umbau "eingetragen" wurde. Nur der direkte Weg zur TÜV Prüfstelle darf mit dem Fahrzeug noch unternommen werden. Der TÜV Prüfer stellt eine Bescheinigung aus - eine Eintragung nach StVZO §19.3. Mit dieser Bescheinigung kann die Modifikation dann auf der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Ich weiß, wir wissen schon, was ABE vs Teilegutachten ist. Mit dem Teilegutachten gehst du zum freundlichen Ingenör, lässt den Lenker eintragen und gut iss. Mit ABE kannste so fahren, ist ja eine allgemeine Betriebserlaubniss.
...na dann iss ja alles juut und alles bekannt und so weiter und sofort...
Und wer zuerst die ABE (und nicht das Teilegutachten) für den HOL10 Fehling M-Lenker für die TBS und/oder TBC findet der bekommt beim nächsten Treffen zwei Bier von mir...
Zitat von Ingo im Beitrag #17Ich weiß, wir wissen schon, was ABE vs Teilegutachten ist.
Schön, aber ich wusste es nicht genau, zumal im Teilegutachten steht : Das ich das nach der Abnahme nur mitführen brauche und gut ist oder ich lasse es eintragen dann keine Mitführpflicht. Also nur eine Abnahme erforderlich, keine Eintragung.
PS: Ich war noch mal gerade in der Garage. Im ganz, ganz Kleingedruckten steht Teilegutachten.
Mich können "die" sowieso am Arsch lecken mit den ganzen Achten hier und Achten da, soll ich mal meinen "Ordner" zeigen für die Kratts, mit denen ich unterwegs bin? Kein Witz! Und das gehört mit genommen!