Zitat von tbsxyzzz im Beitrag #15Und Jochen und sag der Pappnase, dass das "Komma dass" heißt.
"Klugscheißermodus an"
Ehh ... nein, nicht immer. Einfache Regel: Wenn man das durch "dieses, jenes oder welches" ersetzen kann, schreibt man das mit einem "s". Auch nach dem Komma.
"Klugscheißermodus aus"
Aber wirklich Urkomisch, das Ganze. Am besten als Buch veröffendlichen Leider laufen da Draussen so einige solcher Vögel rum ...
Bereiten Sie die Rücksendung vor Hallo xxxxx, Der Verkäufer hat Ihre Rückgabeanfrage akzeptiert. Sie sollten bis 26. Apr. 2018 ein Rücksendeetikett erhalten. Drucken Sie das Etikett und schicken Sie den Artikel an den Verkäufer zurück. Kontaktieren Sie den Verkäufer, wenn Sie bis dahin kein Etikett erhalten haben.
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Im Mailordner meines Ebay Kontos gefunden :
Neue Nachricht von: katzenschreck1 (413Turquoise Star) Sie haben von Privat gekauft und damit waren sie einverstanden, die Bedingungen dazu waren auch klar und hier wird auch keine Rücknahme akzeptiert !!!!! Ich selbst habe keinerlei verwendung mehr für irgendwelche Motorradteile und ihre auf meine Kosten tauschenden Teile auch nicht !!!!!!!!! Viel Glück beim nächsten, mit dem sie dies abziehen wollen. Hier kommt nur noch eine Anzeige an sie kleinen Trickser ....
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Freundlichst geantwortet :
Mal ein Beispiel zum, hoffentlich baldigst eintretenden, Verständniss : Wenn ich von jemandem etwas kaufe, der mir auf Anfrage eine bestimmte Eigenschaft eines Gegenstandes zusichert, so kann ich diese Eigenschaft auch voraussetzen und einfordern. Kommt aber nun ein kleines Betrügerleich daher und dreht mir unbrauchbare Ware an, so steht mir das Recht zu, den Kaufpreis und alle damit zusammenhängenden Aufwendung vom kleinen Betrügerlein erstattet zu bekommen. Dabei ist es unerheblich, dass der Kauf von privat zu privat stattgefunden hat und ob sich die Katze erschreckte oder nicht.
Ein Rechteverleser riet mir, die Angelegenheit nach Möglichkeit gütig zu regeln, was ich immer noch anstrebe, wobei ich auf ihr Mitwirken hoffe.
Andererseits riet ein Rechteverleser mir, diese Korrespondenz zu Gunsten der Fangemeinde, zu der er nun auch gehört, möglichst lange aufrecht zu erhalten, denn es ist geradzu unbezahlbar, so herzerfrischend unterhalten zu werden.
Im vorliegenden Fall haben sie, natürlich rein aus Versehen, unbrauchbare Ware geliefert, für welche sie mir, natürlich rein aus Versehen, einen gänzlich anderen Zustand schriftlich zugesagt haben, weshalb ich ihnen hier, in meiner mir eigenen Großzügigkeit die Möglichkeit gebe, diesen Fehler, bis zum Ablauf der gestellten Frist, zu korrigieren. Also mal locker die (deutsche) Berliner Luft tief einatmen und zur Tat schreiten.
Auch möchte ich sie nochmals herzlichst bitten, ihren angekündigten Besuch stattfinden zu lassen. Ihre Fangemeinde erwartet sie sehnlichst. Geben sie sich doch einen Ruck und treten sie die Reise an.
Vielleicht handelt es sich ja auch, der Ausdrucksweise und dem Rechtsverständnis nach zu urteilen, um einen sogenannten 'Reichsbürger'...?! ....und so einem ist ja mit deutschem Recht und Gerichtsbarkeit nicht beizukommen!
klinke mich gerade jetzt erst ein und bin doch überrascht wie schnell manche Leute beleidigend werden.
Ich weiß auch nicht was dieser lächerliche "Billigeinkäufervorwurf" soll.
Wenn er sich darüber aufregt, dass "seine Käuferschicht" zu wenig bezahlt, soll er doch Mindestpreise angeben. Offensichtlich zu gierig. Ansonsten ist die Ware ganz klar so zu liefern wie sie beschrieben wurde, unabhängig vom Verkaufspreis.
Ich fürchte eher ihr Zwei habt ein grundsätzlich anderes Verständnis von "sehr gutem Zustand". Ok, die Rechtschreibung und der Ausdruck lassen zu wünschen übrig, allerdings macht mir viel mehr Angst, dass Menschen, die so drauf sind, wählen dürfen.
PS: Soll doch froh sein, wenn er die Nocken zurück bekommt, dann kann er sie ENDLICH für GUTES GELD an einen echten Biker verkaufen, der die Qualität zu würdigen weiß.