Ja nee, alles da, vollzählich und wo es sein soll, inzwischen. Wenn so ein Moped erstmal 8 Jahre in Teilen liegt, geht das ein oder andere Kleinteil baden. Wird dann mal eine "Blut und Eiter" Weh.
Motorräder müssen Euro-4-Norm aufweisen Motorräder, die ab dem 1. Januar 2016 eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro-4 erfüllen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder der Klasse L3e, das heißt Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Ab 2020 gelten die Vorschriften der Abgasnorm Euro-5.
ABS wird Pflicht für neu entwickelte Motorräder Ab Januar 2016 müssen alle neu entwickelten Motorräder über ABS verfügen. Die Vorschrift bezieht sich auf Maschinen mit Hubraum über 125 Kubikzentimetern. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden. Ab 2017 gilt die ABS-Pflicht für alle Motorräder, die neu zugelassen werden.
Zitat von Günther im Beitrag #38JA SCHNELL NOCH EINKAUFEN AB JANUAR IST´S VORBEI.
Motorräder müssen Euro-4-Norm aufweisen Motorräder, die ab dem 1. Januar 2016 eine Typgenehmigung erhalten, müssen die Abgasvorschriften der Norm Euro-4 erfüllen. Diese Vorschrift betrifft Motorräder der Klasse L3e, das heißt Motorräder mit einem Hubraum über 50 Kubikzentimeter und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h. Ab 2020 gelten die Vorschriften der Abgasnorm Euro-5.
ABS wird Pflicht für neu entwickelte Motorräder Ab Januar 2016 müssen alle neu entwickelten Motorräder über ABS verfügen. Die Vorschrift bezieht sich auf Maschinen mit Hubraum über 125 Kubikzentimetern. Alte Motorräder müssen nicht nachgerüstet werden. Ab 2017 gilt die ABS-Pflicht für alle Motorräder, die neu zugelassen werden.
Das ist nur zum Teil richtig. Bereits homologierte Mopeds dürfen auch 2016 noch verkauft werden. Also nur keinen Streß.