Habsch seit 2008 son Schrieb von Triumph Deutschland
Hiermit bestätigt die Triumph Deutschland GmbH, dass der Vermerk "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" unter Ziff 22 der Zulassungsbescheinigung Teil 1 für Triumph Fzg, die über eine EG- Typgenehmigung verfügen, nicht relevant ist, da EG- Typgenehmigungen für Triumph Motorräder keine Reifenfabrikatsbindung beinhalten !!!
Also die Reifenfabrikatsbindung vom Herrn Ölgemüller (oder wie der TÜVer auch immer heist) austragen lassen und ferdisch !!!
Also nach einigen Diskussionen hier bei 3 verschiedenen TÜV Stellen hat zumindest meine TBC keine EG Zulassung. Man ist zwar immer erst auf Grund des Baujahres und Erstzulassung (2002) von einer EG Zulassung ausgegangen, aber bei genauerem Hinschauen ist es eine nationale Zulassung (STVZO) und somit gelten andere Regeln. Vielleicht sieht das ja bei den TBSen von 2003/2004 anders aus.
Hatte ich, da ich den Wisch schonmal irgendwo her hatte. Ein TÜVer meinte halt, dass zum Zeitpunkt der Zulassung eben die STVZO galt, ein anderer sagte, dass es von der Zulassung bzw. Typgenehmigung des Motorradmodels selbst abhängt (also nicht die eigene Zulassung). Aber hier in der Ecke sind die TÜVer eh etwas komisch drauf.