Der 20. Juni 2025 bringt in genehmigungsrechtlicher Sicht für Hersteller von Fahrzeugteilen eine erhebliche Veränderung. Die bisherigen Teilegutachten dürfen durch die Technischen Dienste nicht mehr ausgestellt werden.
Betroffene Hersteller können stattdessen eine nationale Teiletypgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen.
Sofern Hersteller statt eines Teilegutachtens bisher bereits über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügten, (fünfstellige Kennzeichnung „KBA XXXXX“), kann diese fortgeführt werden.
Mit einer nationalen Teiletypgenehmigung genehmigte Teile sind an der sechsstelligen Kennzeichnung „KBA XXXXXX“ erkennbar.
Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren dürfen Teilegutachten ab dem 20. Juni 2028 ausschließlich auf Einzelabnahmen nach § 21 StVZO beschränkt verwendet werden. Teilegutachten für bereits in Fahrzeuge eingebaute Fahrzeugteile behalten die Gültigkeit.
Die Änderungen im Bereich der Teiletypgenehmigung dienen der Verbesserung der Verkehrs-sicherheit und Anpassung der Qualitätsstandards. Die Länder hatten bei der Marktüberwachung eine nicht tolerierbare Anzahl fehlerhafter Teilegutachten festgestellt. Das geht aus der Begründung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vom 19. Juni 2024 hervor.
Anders als bei Teilegutachten ist das KBA bei der Teiletypgenehmigung befugt, die Konformität der Fahrzeugteile nachzuprüfen und Genehmigungen zu widerrufen.
Das Verfahren der nationalen Teiletypgenehmigung räumt dem KBA zur Verbesserung der Verkehrssicherheit zusätzliche Handlungsmöglichkeiten ein.
Das ist zwar ganz interessant zu wissen, bedeutet aber für den Kunden bzw. Motorradbesitzer keine nennenswerte Änderung.
Wer in seinem Fahrzeug bereits Produkte verbaut hat, die auf Basis eines Teilegutachtens von einer anerkannten Prüfstelle begutachtet und in die Papiere eingetragen wurden, muss sich keine Sorgen machen.
Alle Eintragungen bleiben gültig.
Das Procedere für den Kunden wird mit der neuen Teiletypgenehmigung ablaufen wie beim Teilegutachten: Einbau, Begutachtung, Eintragung. Einige Zubehörhersteller befürchten allerdings einen größeren bürokratischen Aufwand, eine längere Verfahrensdauer und höhere Kosten durch die neue Teiletypgenehmigung.
Es konnten also Teile vom Markt verschwinden, weil den herstellern der Aufwand zu groß ist. Insbesondere bei so kleinen Auflagen wie für die TBS !
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