Moin Habe mal eine Frage zu einem ganz anderen Thema: Ich möchte Epoxy anmischen. Mein Hersteller gibt ein Mischungsverhältnis von 1:2 GEWICHTS-Verhältnis an. Jetz habe ich aber keine Feinwaage bzw. kein Waage die ca. 3kg genau wiegen könnte. Kann ich die Mischbecher mit aufgedruckter Skala "1:2" dafür verwenden oder muss ich davon ausgehen, dass diese Standard Mischbecher immer ein "Volumen" mischen? Das wäre dann ja fatal falsch.
Gibt es hier im Forum Epoxy-Experten die Tipps und Tricks parat haben?
Gruß
Felix _________________ Schinder TBS 2000 und Cannondale Contro-E mit Breitreifen :-)
Moin Felix ich kenn das nur von den Tuben, da ist es ja einfach, 1:1 Wurst.
1:2 heißt dann ja 1 Liter=1kg zu 0,5 Liter=0,5kg?
Oder einfach mal 1 Liter wiegen?
___________________________________________________________________________________ Natürlich führe ich Selbstgespräche. Ich brauche von Zeit zu Zeit eine 2. Expertenmeinung !
Unterschiedliche Stoffe haben ja eine unterschiedliche spezifische Dichte (Beispiel: Wasser ist schwerer als Benzin). Deshalb würde ich auch immer wiegen!
Bei Kleinanzeigen gibt es hunderte Küchenwaagen bis 5kg zu ganz schmalen Talern.
Da biste auf jeden Fall auf der sicheren Seite
_____________________________________ Rock'n Roll for life.
Danke für die Einschätzungen. Da bleibt doch nur abwägen. Schreibt aber auch kein Anbieter von Epoxy und bei der Beschreibung von Messbechern, dass diese nicht geignet sind für Epoxy Mischungen.
Gruß
Felix _________________ Schinder TBS 2000 und Cannondale Contro-E mit Breitreifen :-)
Schau dir mal ein ganz normalen Messbecher für Lebensmittel an, da sind auch Skalen drauf für verschiedene Sachen: Mehl, Milch, Zucker, Wasser usw. Wenn du einen Messbecher bei den Expositharz dabei hattest, dan. Passt das vom Mischungsverhältnis.
___________________________________________________________________________________ Natürlich führe ich Selbstgespräche. Ich brauche von Zeit zu Zeit eine 2. Expertenmeinung !
Moin So ein neumodisches Internet haben wir hier in OWL auch. Aber die Inhalte in diesem Internet muß man immer auch kritisch hinterfragen. Das gilt für politische Aussagen aber auch für Epoxy Fragen. Daher ist der "Tipp 2" im Link von Ingo eine echte Herausforderung und streng genommen sogar falsch. Es sei denn man kennt das spezifische Gewicht vom Produkt und rechnet sich einen Wolf um vom Geicht auf Volumen zu kommen.
Inzwischen bin ich experimentell weitergekommen. Der mir vorliegende Messbecher wurde mit Wasser ausgetestet. Zunächst bis zum Strich für Komponente "A" (Harz) aufgefüllt und das Gewicht gemessen. Das waren dann 700g. Bei einem spezifischen Gewicht-Volumenverhältnis für Wasser von 1:1 ergibt sich daraus ein Volumen von 700mL. Dann bis zum Strich "B" (Härter) aufgefüllt und es stellte sich ein Gesamtgewicht von 1050 g ein. Der "Härter" - hier das Wasser - hatte also einen Volumen von 350 g = 350 mL. Das ist also der Beweis dafür, das mein Mischbecher ein Volumenmischbecher ist und nicht für das Mischen von Epoxy geeignet ist.
Man muss davon ausgehen, dass das Harz ein anderes spezifische Gewicht pro Volumeneinheit hat als der Härter. Und definitiv ein anderes spezifisches Volumengewicht von Wasser hat. Und das kann auch noch schwanken zwischen verschiedenen Herstellern von Epoxy bzw. zwischen verschiedenen Viskositäten der Harze und Härter.
Zusammengefaßt: Gibt der Hersteller ein Mischungsverhältnis auf Basis des Gewichtes an, dann ist dies auch zwingend so anzuwenden! Die Verwendung von irgendwelchen standardisierten Messbechern basieren auf Volumenmischungen und sind NICHT für Epoxy Mischungen geeignet.
Inzwischen habe ich eine Waage zur Verfügung.
Gruß
Felix _________________ Schinder TBS 2000 und Cannondale Contro-E mit Breitreifen :-)
___________________________________________________________________________________ Natürlich führe ich Selbstgespräche. Ich brauche von Zeit zu Zeit eine 2. Expertenmeinung !
___________________________________________________________________________________ Natürlich führe ich Selbstgespräche. Ich brauche von Zeit zu Zeit eine 2. Expertenmeinung !