Eine Bekannte von mir hatte das gleiche Problem. Hat sich dann einen RA genommen und das Ding bis zum Ende durchgezogen. Mit Erfolg übrigens. Vor Gericht gabs dann die Klatsche für den Verkäufer, plus Nebenkosten plus Verdienstausfall für die Geschädigten etc. etc. Das war mal so richtig schön.
Wenn Du Zeit und Lust hast (und ne gute Rechtsschutzversicherung) dann auf ihn mit Gebrüll.
Erste Frage: Ist der Verkäufer ein "Privatverkäufer"? Wenn ja: Das Problem ist die Beweislast - der Käufer (also Du) wirst beweisen müssen, dass der ESD bei "Gefahrübergang" mangelhaft war (das ist der Zeitpunkt der Übergabe der Sache an den Spediteur, für den Transport haftet nämlich dieser). Ein Indiz dafür wäre der Zustand beim Auspacken, den Du beweisen müsstest. Und genau hier liegt der Hase im Pfeffer... Bilder als Beweis nützen nur dann, wenn Du sie sofort nach dem Auspacken gemacht hast und das auch beweisen kannst (z.B. anhand der Photodaten, die die Kamera in die Datei schreibt). Zeugen kommen auch in Betracht, wenn Du also zusammen mit jemanden die ESD ausgepackt hast, wäre es ein Beweis. Aber auch der Verkäufer könnte "Zeugen" benennen.
Als Option bleibt noch die Inanspruchnahme der Versandversicherung, denn wenn der Verkäufer behauptet, die ESD seien in Ordnung gewesen, diese aber defekt ankamen, muss der Defekt auf dem Transportweg aufgetreten sein. Ob das in Frage kommt (ob sich das Innenteil wegen unsachgemäßen Transports lösen konnte), müsste im Zweifel ein Sachverständiger klären. Die Versicherung muss aber der Versender (also der Verkäufer) in Anspruch nehmen oder seine Ansprüche an Dich abtreten, dann kannst Du es auch selbst machen.
Wenn der Verkäufer allerdings gewerblich handelt (er muss dafür nicht als Gewerbe auftreten, gewerbsmäßiger Verkauf wird ab einem bestimmten Handelsvolumen unterstellt), sieht es anders aus. In diesem Fall hast Du Ansprüche aus Gewährleistung. Es sei denn, diese wurden ausdrücklich (!) ausgeschlossen.
So weit eine erste Einschätzung. Ich muss noch diesen Hinweis hinzufügen: Diese Einschätzung kann eine individuelle und verbindliche Rechtsberatung nicht ersetzen, sie stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der allgemeinen Information in vergleichbaren Fällen. Es handelt sich um Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
_________________________________ TBS SK BJ. 2002, Tangerine Orange
Zitat von Ingo im Beitrag #24Der Ochse sieht arg nach Gewerbe aus, bei der Masse an Teilen. Oder so ein Schwarzhändler, Nebenbeiverdiener, Steuerunterschlager, kennt man ja.
Pavel, das klingt nach Fachwissen?
Dann Ran an den Speck! Wenn der Type die Sachen in großer Zahl verkauft ist es egal, ob er "Privatverkauf" daneben schreibt. Es geht um den faktischen Zustand. Kann darauf geschlossen werden, dass er damit Gewinn macht und Geld verdient, hat der Käufer einen Anspruch aus Gewährleistung wie bei einem normalen Händler. Und auch das Versandrisiko geht zu Lasten des Verkäufers. Ein Gericht dürfte es so sehen.
Crishan, mein Tipp: Mach einen Screenshot von allen Angeboten des Verkäufers auf Kleinanzeigen und ggf. auch auf anderen Händlerseiten (vllt. eBay etc.) für den Fall, dass Du darlegen musst, dass der Typ massenweise verkauft. Das dürfte im Übrigen auch die Finanzverwaltung interessieren, Stichwort Steuerhinterziehung. Du könntest nach der "Beweissicherung" ihm so was auch zwischen den Zeilen schreiben (gewerblicher Verkäufer, Gewährleistung, Gewinnerzielung durch Verkauf gebrauchter Mopedteile, keine Steuernummer, Finanzamt und so nur als Stichworte). Strafanzeige wegen Betrugs (ESD als gut angeboten, defekt verschickt) kommt auch in Betracht. So ein netter Brief könnte durchaus seine Wirkung haben.
P.S.: Ingo, bin tatsächlich vom Fach, da ich aber noch nicht als Rechtsanwalt zuelassen bin, darf ich nicht offiziell beraten. Deshalb wie oben beschrieben: Das ist keine Rechtsberatung, sondern nur eine unverbindliche freundschaftliche Einschätzung ohne Gewähr ;).
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Ja, nee, ich hab grad noch mal geguckt, in Hiddenhausen scheinen mehr Leute Teile zu verkaufen. Das war der scheints nicht. Nicht das man ne Welle macht und einen falschen verhaftet. Aber ein wenig forschen macht ja nichts. Grad was so Teile Dealer betrifft.
Frag mal, ich kann bei so was auch platzen, grad unter Motorradfahrern. Aber wir sind sicher noch vom "alten Schlag", wo das eigentlich nicht vor kommt oder sollte.