So weit ich weiß sind die hinteren immer noch Pflicht , jedenfalls bei unseren Baujahren . Ich frag mal bei uns in der Dekra ( im Hause ) notfalls optisch passende für hinten raussuchen
ZitatFahrtrichtungsanzeiger (Blinker): - vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62 - Anzahl:4 - Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11 - Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12 - in der Breite (min.): nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsen- augen”) zueinander 560 mm - in der Höhe: 350 - 1200 mm - Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig - “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V .m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig
Habe eben die Kellermänner Blinker/Rücklicht/Bremslicht verbaut, waren bei der Tante in Aktion + Gutschein, haben so auch nicht mehr alle Welt gekostet, jetzt muss nur noch das Heck gemacht werden...
Dieser Beitrag verstößt gegen die Netiquette des Forums.
Beiträge, die IN GROßBUCHSTABEN oder fett geschrieben sind bitte vermeiden.
{[userwarning_empty_error]}
Es wird der oben genannte Grund verwendet. Klicken Sie hier, um den Inhalt der privaten Nachricht anzupassen
Legen Sie hier den Inhalt der PN-Benachrichtigung fest.
Hinweis: Dieses Mitglied wurde bereits 2 Mal verwarnt. Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Wir brauchen Deine Hilfe!
Hallo !
Wir hoffen, dass dir unser Forum gefällt und du dich hier genauso wohlfühlst wie wir.
Wenn du uns bei der Erhaltung des Forums unterstützen möchtest, kannst du mit Hilfe einer kleinen Spende dazu beitragen,
den weiteren Betrieb zu finanzieren.