Moin, ich hab mal eine Frage, die Ingenöre vom heiligen TÜV verlangen hier immer, das der Spalt der Lenkerklemmung zum Fahrer/in geschlossen sein muss! Ich hab das, bis ich Anschisse bekommen hab immer wie auf der Anleitung vom Herrsteller gemacht, in dem Fall auf dem Bild, LSL.
Wer hat Recht? Ja ich weiß, §1TÜV hat immer Recht! Hat er mal nicht Recht, tritt automatisch §1 in Kraft!
Sagt mal, ihr schlauen Männers, was stimmt?
P1010849.JPG - Bild entfernt (keine Rechte)
Die rote Pfeile sollen es verdeutlichen was ich meine.....
Der Ingenieur von der Mafia hat unrecht. So wie auf der Beschreibung ist richtig. Stichwort Kraftwirkung. Auf beiden Seiten die gleichen Spaltmaße, dann wird ein Schuh draus.
Bin zwar nicht schlau, aber in dem Fall hat LSL die richtige Anleitung geschrieben.
Allerdings gibt es auch Klemmungen, welche eben so wie vom TÜFF vermutet konstruiert sind. Diese haben grundsätzlich eine Kennzeichnung, welche Seite zuerst angezogen werden muss. Findet man z.B. an der Klemmung der Bremspumpe zum Lenker als kleines Dreick.
willst du damit auch sagen das dir der Tüv den 28-ziger Lenker mit den Klemmen eingetragen hat ? Wenn ja, könntest du mir eine PDF von deinem Schein mit dem Eintrag schicken. Genau den Lenker und die Riser möchte ich auch verbauen.
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