es ist Petitionswoche und ich möchte auch hier im Forum noch mal an die kommende Verschärfung beim Kurzzeitkennzeichen ab 1.4.2015 erinnern.
Sie bedeutet dass Kurzzeitkennzeichen nur noch an Fahrzeuge mit der inländischen HU oder zur direkten Fahrt in die Werkstatt ausgegeben werden. Überführungen, Probefahrten etc. gehen dann de facto nur noch mit Händlerschild.
Besonders für die vierräderige Youngtimer- & Oldi-Szene ist das mittelfristig tödlich.
Dann kann ich kein Auto mehr ohne HU nach Hause überführen....Händler bei uns rücken keins raus...oh Mann was soll das????? Ich kauf nen Anhänger und mach ein Verleih auf.
Wenn du danach anmeldest, du die alte Nummer vom Fhrz. noch hast, geht das so. Auch zur Zulassung kannste so fahren. Aber keine Probefahrten mehr ohne "rote Nummer"! Und haste mal geguckt, was das jetzt an Versicherung kostet? So ein KurzKennZeichen? Die spinnen, früher 13.- für die Rote Nummer an der Zulassung und die Versicherung was bei 20.-, die dann verrechnet wurden, wenn du da auch zugelassen hast! Die wollen nur noch Neukisten verhökern, der Rest in die Presse!
Zeit ist egal, entscheident ist das alte Kennzeichen oder du musst dir ein neues KennZ. besorgen....das geht schon, Versicherungsschutz muss aber bestehen.
ZitatCONTRA: Es gibt in Deutschland aber eine fast vergessene Regelung , mit der es gestaltet ist Fahrten zum und vom TÜV,sowie zur und von der zulassungsstelle zu fahren. Wenn das zuletzt zugelassene Kennzeichen am Fahrzeug montiert ist, man einen gültigen Versicherungsschein ...